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Psychotherapie

Bei Vorliegen eines psychischen Leidens (einer so genannten "F"-Diagnose nach ICD-10) wird seit dem 01.07.2022 die psychologische Psychotherapie über die Grundversicherung übernommen. Dafür ist eine ärztliche Anordnung nötig, die für maximal 15 Sitzungen gilt.  

Die Anordnung kann ausgestellt werden durch einen Arzt/Ärztin mit Weiterbildungstitel: in Allgemeinerer Innerer Medizin, in Psychiatrie und Psychotherapie, in Kinderpsychiatrie und -psychotherapie, in Kinder- und Jugendmedizin oder mit dem interdisziplinären Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin.

In einer Krisensituation kann eine Anordnung für 10 Psychotherapiesitzungen durch eine/n Arzt/Ärztin aus allen medizinischen Fachbereichen erfolgen. 

Kosten: die Abrechnung erfolgt entsprechend des geltenden PsyTarifs.

Bitte organisieren Sie die ärztliche Anordnung vor dem Ersttermin.

Weitere Informationen zur Abrechnung über die Grundversicherung finden Sie hier (Kantonalverband Zürcher Psychologinnen u. Psychologen). 

Psychologische Unterstützung / Beratung

Gerne können Sie sich auch ohne ärztliche Anordnung bei Bedarf nach psychologischer Unterstützung bei mir melden. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die Kosten der Behandlung selber getragen werden müssen (keine Kostenbeteiligung der Krankenkassen ohne ärztliche Anordnung). 


Invalidenversicherung
Die IV übernimmt in manchen Fällen die Kosten für Psychotherapie bei unter 20jährigen.

Klären Sie bitte im Voraus ab, ob dies bei Ihnen zutrifft und informieren Sie mich darüber.
Ich stehe auf der Liste des BSV (Bundesamt für Sozialversicherungen).


Verhinderungsfall / Absagen

Vereinbarte Termine können bis spätestens 24h vorher kostenlos abgesagt werden.​​​​​​​